Wichtiges zur Teilnahme
Die Teilnahme mit Versicherten Fahrzeugen muss der eigenen
Fahrzeugversicherung gemeldet werden.
Um das Fahrzeug und Anhänger muss zur Sicherheit ausreichend Personal sein
Auf den Fahrzeugen und Anhänger gilt
absolutes Alkoholverbot
Jede Teilnehmende Gruppe oder Wagen muss bei Musikübertragung dies bei der Gema anmelden.
Im Bereich der Umzugstrecke gilt die STVO,
Den Anweiseung der Zugleitung ist uneigeschränkt folge zu leisten
Unfälle, Verletzungen oder Beschädigungen
sind umgehend der Zugleitung zu melden
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